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Was is das?

Das Einheitsregister des Nonprofit-Bereiches (RUNTS) ist ein vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik gestiftet telematisch Register  (Punkt 45 und ff. der Regelung des Nonprofit-Bereiches (Verordnung 3 Juli 2017, n. 117), dessen Ziel die Durchsichtigkeit der Informationen über Nonprofit-Einrichtungen ist.

Die Eintragung ins RUNTS verleiht einer Organisation die Amtsbezeichnung Nonprofit-Einrichtung (ETS) oder, in besondere Fälle, die spezifische Bezeichnungen Nonprofit-Organisation (ODV),  Verein für Sozialförderung (APS), Menschfreundliche Einrichtung, Vereinsnetz.

Die erstgenannte Bezeichnungen sind zu den folgenden Vorteile (auch steuerliche) berechtigt:

  • Beitritt zum 5 per mille (Staatshilfe aus Einkommensnachweis).
  • Staatshilfe für spezifische ETS.
  • Vereinbarungen mit öffentlichen Verwaltungen.
  •  Rechtspersönlichkeit für die berechtigte Organisationen.

Die Nichteintragung ins RUNTS verleiht keine der oben erwähnten Vorteile.

Das Register ist in gebietsbezogenen Staatsämte des RUNTS im Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, in jedem Regionalamt und in den eigenständigen Provinzen Trento e Bolzano telematisch verwaltet.

RUNTS ist offen, durchsichtig und von den Betreffenden einsehbar.

Eintragungsvorgänge,  Hinterlegung der Urkunden, Bewahrung und Verwaltung des  RUNTS sind in Ministerverordnung 15 September 2020, n. 106 und dazugehörige Anlage geregelt.

 

Tablet con un form di registrazione
Mani unite da un filo rosso

WER DARF SICH EINTRAGEN?

Die folgende Amtsbezeichnungen dürfen sich ins RUNTS eintragen:
• Nonprofit-Organisationen (ODV).
• Vereine für Sozialförderung (APS).
• Menschfreundliche Einrichtungen.
• Vereinsnetze.
• Anerkannte und unerkannte Vereine.
• Gegenseitigkeitsgesellschaften die in das Handelsregister nicht eingetragen sind.
• Stiftingen und andere Privateinrichtungen die eine zivile Funktion wahrnehme.

Die zivil anerkannte religiöse Stiftungen konnen nur nach Hinterlegung einer Reglung das RUNTS beitreten. Das Dokument muβ die Aktivitäten gemäβ den gesetzlichen Reglungen des Nonprofit-Bereiches und der Ministerverordnung ausführlich beschreiben.

Sozialunternehmen, Sozialgenossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften die mehr als 50.000 euro jährlicher Vereinbarungsbeiträge bekommen mussen sich ins Handelsregister (RI) eingetragen. Urkunde und Schriftliche Informationen konnen durch RUNTS eingesehen.

Die Ministerverordnung etabliert das Nonprofit-Organisationen (ODV)und Vereine für Sozialförderung (APS), die schön in jeweiligen Listen nach 266/1991 und 383/2000 werden ins RUNTS ohne Unterbrechung eingetragen. Weitere Vorschrifte für gemeinnützige Organisationen im Register der “Agenzia delle Entrate” sind vorgesehen.

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